Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 14328
Firma: RAG Immobilien Aktiengesellschaft
Sitz: Essen
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RAG Immobilien Aktiengesellschaft, Essen (Rellinghauser Str. 1 - 11, 45128 Essen...
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Veröffentlichung vom 30.06.2005 11:30:00
RAG Immobilien Aktiengesellschaft, Essen (Rellinghauser Str. 1 - 11, 45128 Essen). Die Hauptversammlung hat am 03. Mai 2005 beschlossen, das Grundkapital von 110.000.100,-- EUR zum Zwecke der Durchführung der nachstehend bezeichneten Ausgliederung um 100,-- EUR auf 110.000.200,-- EUR zu erhöhen und die Satzung in § 4 (Grundkapital) zuändern. 110.000.200,00 EUR. Die RAG Beteiligungs-GmbH, Essen, (AG Essen HRB 5398) hat einen Teil ihres Vermögens, nämlich den Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 2.550,-- der SWI Beteiligungs GmbH, Essen, sowie sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 26.11./07.12.2004 zwischen der RAG Beteiligungs-GmbH als herrschender Gesellschaft und der SWI Beteiligungs-GmbH, Essen, als beherrschter Gesellschaft und sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertragvom 16.12.2002 zwischen der RAG Beteiligungs-GmbH als herrschender Gesellschaft und der Walsum Immobilien GmbH, Duisburg, als beherrschter Gesellschaft im Wege der Ausgliederung gem. § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03. Mai 2005 und der Zustimmungsbeschlüsse der Haupt-/Gesellschafterversammlungen der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag auf die Gesellschaft übertragen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung im Registerdes Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Das Grundkapital ist nunmehr eingeteilt in 1.100.002 nennbetragslose Stückaktien, die auf den Namen lauten. Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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