Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 14323
Firma: STAECON Limited
Sitz: Birmingham/Großbritannien
Löschungen
STAECON Limited, Aachen, (Hermannstr. 6, 52062 Aachen).Von Amts wegen eingetrage...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 20.11.2009 12:00:00
STAECON Limited, Aachen, (Hermannstr. 6, 52062 Aachen).Nach derzeitigen Erkenntnissen des Gerichts wurde die Hauptniederlassung der Staecon Limited im englischen Register gelöscht. Der Bestand der Hauptniederlassung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Errichtung und den Fortbestand der Zweigniederlassung. Ohne den Fortbestand der Hauptniederlassung kann auch die Zweigniederlassung nicht existieren. Daher ist das Handelsregister infolge der Löschung der englischen Hauptniederlassung unrichtig und die Eintragung der Zweigniederlassung unzulässig geworden. Gemäß § 142 Abs. 1 FGG a.F., bzw. § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers stellt § 142 Abs. 1 FGG (bzw. nun § 395 FamFG) seit dem 01.11.2008 die Rechtsgrundlage zur Löschung von Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen dar, die im ausländischen Register des Sitzes oder der Hauptniederlassung nach Eintragung der Zweigniederlassung gelöscht worden sind. Das Registergericht beabsichtigt daher die Zweigniederlassung der Staecon Limited mit Sitz in Aachen gemäß § 395 Abs.1 FamFG zu löschen. Der Gesellschaft und ihren Geschäftsführern wird aufgegeben, binnen eines Monats den Fortbestand der Hauptniederlassung nachzuweisen oder innerhalb der Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen. Andernfalls wird das Gericht die Löschung von Amts wegen vorzunehmen und im Handelsregister eingetragen.Veränderungen
STAECON Limited, Aachen, (Hermannstr. 6, 52062 Aachen).Von Amts wegen nach § 142...
Neueintragungen
STAECON Limited, Aachen (Hermannstr. 6, 52062 Aachen). Gesellschaft mit beschrän...