Veröffentlichungen vom Amtsgericht Krefeld zum Aktenzeichen HRB 14284
Firma: AMRENT GmbH
Sitz: Krefeld
Adresse: Mevissenstraße 62 b, 47803 Krefeld
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HRB 14284: AMRENT GmbH, Krefeld, Mevissenstraße 62 b, 47803 Krefeld. Die Gesells...
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HRB 14284: AMRENT GmbH, Krefeld, Mevissenstraße 62 b, 47803 Krefeld. Die Gesells...
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HRB 14284: AMRENT GmbH, Krefeld, Mevissenstraße 66, 47803 Krefeld. Änderung zur ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.03.2013 12:00:00
AMRENT GmbH, Krefeld, Mevissenstraße 66, 47803 Krefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.03.2013. Geschäftsanschrift: Mevissenstraße 66, 47803 Krefeld. Gegenstand: Die Vermietung und Vermittlung von Baugeräten aller Art und Arbeitsmaschinen; der An- und Verkauf, Im- und Export von sowie Handel mit Baustellenausstattungen, die Vermittlung von Entsorgungsdienstleistungen und Transporten sowie Kleintransporte mit Fahrzeugen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Albano-Müller, Hans Asok, Krefeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Hans Asok Albano-Müller, *XX.XX.XXXX, als Inhaber unter der Firma AMRENT e.K. mit Niederlassung in Krefeld (Amtsgericht Krefeld HRA 5697 ) betriebenen Unternehmens aus dessen Vermögen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Albano-Müller, Hans Asok aus Krefeld,
Herrn Hans Asok Albano-Müller aus