Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegburg zum Aktenzeichen HRB 14141
Firma: Questax Holding AG
Sitz: Heidelberg
Adresse: Bergheimer Str. 147, 69115 Heidelberg
Veränderungen
HRB 14141: Questax Holding AG, Hennef, Humperdinckstraße 1, 53773 Hennef. Neuer ...
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HRB 14141: Questax Holding AG, Hennef, Humperdinckstraße 1, 53773 Hennef. Vorsta...
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HRB 14141: Questax Holding AG, Hennef, Humperdinckstraße 1, 53773 Hennef. Gesamt...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.10.2016 20:20:00
HRB 14141: Questax Holding AG, Hennef, Humperdinckstraße 1, 53773 Hennef. Aktiengesellschaft. Satzung vom 11.07.2016. Geschäftsanschrift: Humperdinckstraße 1, 53773 Hennef. Der Erwerb, die Integration und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen mit dem Branchenfokus Personal, Personaldienstleistungen und damit vergleichbaren Dienstleistungen. 2.995.750,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Wantia, Ulrich, Dortmund, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Teils des Vermögens der CONET Technologies AG mit Sitz in Hennef (Amtsgericht Siegburg, HRB 10328), namentlich 29.287 Geschäftsanteile im Nennbetrag von jeweils 1,00 EUR an der Questax GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 44230) mit den laufenden Nummern 1 bis 17.960 und 26.001 bis 37.327 nach Maßgabe des Abspaltungsplanes vom 11.07.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Wantia, Ulrich aus Dortmund