Veröffentlichungen vom Amtsgericht Krefeld zum Aktenzeichen HRB 14006
Firma: VENTAPP GmbH
Sitz: Kempen
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HRB 14006: VENTAPP GmbH, Kempen, Hooghe Weg 45, 47906 Kempen. Die Gesellschaft i...
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HRB 14006: VENTAPP GmbH, Kempen, Hooghe Weg 45, 47906 Kempen. Die Gesellschafter...
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HRB 14006: VENTAPP GmbH, Kempen, Hooghe Weg 45, 47906 Kempen. Wohnort geändert, ...
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VENTAPP GmbH, Kempen, Hooghe Weg 45, 47906 Kempen. Nicht mehr Geschäftsführer: S...
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VENTAPP GmbH, Kempen, Hooghe Weg 45, 47906 Kempen. Berichtigend eingetragen Gese...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.08.2012 12:00:00
VENTAPP GmbH, Kempen, Hooghe Weg 45, 47906 Kempen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Hooghe Weg 45, 47906 Kempen. Die Herstellung und der Vertrieb von Industrie-Ventilatoren und Apparaturen. 725.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Holmer, Fred, Kempen, *XX.XX.XXXX; Schmitz, Egon, Krefeld, *XX.XX.XXXX; Thomas, Heinz-Josef, Korschenbroich, *XX.XX.XXXX, jeweils für Rechtsgeschäfte zwischen der VENTAPP GmbH und der Ventrapp-Service-Verwaltungsgesellschaft mbH, Kempen (AG Krefeld, HRB 12841) von den Beschränkungen des § 181 befreit. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der VENTAPP GmbH & Co. KG, Kempen (AG Krefeld, HRA 4776) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.07.2012. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Holmer, Fred aus Kempen,
Schmitz, Egon aus Krefeld,
Thomas, Heinz-Josef aus Korschenbroich