Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegburg zum Aktenzeichen HRB 13894
Firma: HTI Tankanlagen UG (haftungsbeschränkt)
Sitz: Sankt Augustin
Adresse: Hofgartenstraße 7, 53757 Sankt Augustin
Löschungen von Amts wegen
HRB 13894: HTI Tankanlagen UG (haftungsbeschränkt), Sankt Augustin, Hofgartenstr...
Löschungsankündigungen
Veröffentlichung vom 07.01.2019 20:01:00
HRB 13894: HTI Tankanlagen UG (haftungsbeschränkt), Sankt Augustin, Hofgartenstraße 7, 53757 Sankt Augustin. Das Registergericht hat festgestellt, dass die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft aufgrund einer Gewerbeuntersagung des Rhein-Sieg-Kreises vom 26.06.2018 nicht befugt ist, das Gewerbe "Tankanlagen und Industriemontage" sowie alle anderen Gewerbe auszuüben. Damit handelt es sich bei der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister um eine unzulässige Eintragung, die nach § 395 FamFG von Amts wegen zu löschen ist. Einwände gegen die Löschung sind durch Widerspruch binnen einer Frist von 1 Monat geltend zu machen, andernfalls die Löschung erfolgen wird. Einzulegen ist der Widerspruch bei dem Amtsgericht Siegburg, Neue Poststraße 16, 53721 Siegburg, und zwar entweder schriftlich in deutscher Sprache oder mündlich zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden. Der Widerspruch ist binnen der in der Verfügung bestimmten Frist einzulegen. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch rechtzeitig bei dem Amtsgericht Siegburg eingeht, auch wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung an die Beteiligten. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Sofern die Löschung noch nicht erfolgt ist, kann der Widerspruch auch noch nach Ablauf der Frist eingelegt werden. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonnabend, einen Sonntag oder einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch ist zu unterzeichnen. Eine Begründung des Widerspruchs ist nicht vorgeschrieben.Veränderungen
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Löschungsankündigungen
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Neueintragungen
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