Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 13841
Firma: Peter Panno Abwicklungsgesellschaft mbH
Sitz: Bornheim
Veränderungen
Peter Panno GmbH Fachgroßhandel für Haustechnik, Bornheim, Simon-Arzt-Str. 4, 53...
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Peter Panno GmbH Fachgroßhandel für Haustechnik, Bornheim, Simon-Arzt-Str. 4, 53...
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Panno Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Bornheim (Simon-Arzt-Str. 4,...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.07.2005 07:43:00
Panno Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Bornheim (Simon-Artz-Str. 4, 53332 Bornheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2005. Unternehmensgegenstand: Der Erwerb, die Veräußerung, die Verpachtung, Verwaltung sowie die Entwicklung von Grundbesitz, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Vornahme aller Handlungen, die diesem Zweck unmittelbar und mittelbar dienen. Stammkapital: 1.022.500,00 EUR. Allgemeine vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Voosen, Friedhelm, Bornheim-Hersel, *XX.XX.XXXX; Voosen, Walter, Hennef, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Panno Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bornheim (Amtsgericht Bonn HRA 2966) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.05.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Voosen, Friedhelm aus Bornheim-Hersel,
Voosen, Walter aus Hennef