Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 13742
Firma: Adapton AG
Sitz: Aachen
Adresse: Franzstraße 53, 52064 Aachen
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HRB 13742: Adapton AG, Aachen, Franzstraße 53, 52064 Aachen. Bestellt als Vorsta...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 13742: Adapton AG, Aachen, Franzstraße 53, 52064 Aachen. Dem Registergericht...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 13742: Adapton AG, Aachen, Franzstraße 53, 52064 Aachen. Dem Registergericht...
Vorgänge ohne Eintragung
Adapton AG, Aachen, Franzstraße 53, 52064 Aachen. Dem Registergericht ist eine L...
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Adapton AG, Aachen, Theaterstr. 30-32, 52062 Aachen.Änderung zur Geschäftsanschr...
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Adapton AG, Aachen, Theaterstr. 30-32, 52062 Aachen.Die Hauptversammlung vom 01....
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Adapton AG, Aachen, (Theaterstr. 30-32, 52062 Aachen).Dem Registergericht ist ei...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 21.07.2006 13:48:00
Adapton AG, Aachen (Theaterstr. 30-32, 52062 Aachen). Aktiengesellschaft. Satzung vom 17.02.2006. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung, Konzeption und Planung, die Projektierung, sowie der Betrieb von regenerativen Energiesystemen, allgemeiner Energietechnik und dem Energiedatenmanagement, sowie die Beratung, Konzeption und Planung im Bereich Gebäudetechnik und Energieeinsparmaßnahmen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, welche im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere auch zur Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland sowie zur Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Weber, Ralf, Aachen, *XX.XX.XXXX. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2010 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 25.000,00 EUR zu erhöhen. Die neuen Aktien können auch an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden. Der Vorstand entscheidet über den Ausschluss des Bezugrechts. Er legt den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festsetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital zu ändern. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital ist eingeteilt in 50.000 Stückaktien zu je 1 EURPersonen: Weber, Ralf aus Aachen