Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gelsenkirchen zum Aktenzeichen HRB 13715
Firma: Hausrenovierung Ruhr GmbH
Sitz: Gelsenkirchen
Adresse: Maelostr. 2, 45894 Gelsenkirchen
Veränderungen
HRB 13715: Hausrenovierung Ruhr GmbH, Gelsenkirchen, Maelostr. 2, 45894 Gelsenki...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 15.09.2016 20:18:00
HRB 13715: Hausrenovierung Ruhr GmbH, Gelsenkirchen, Maelostr. 2, 45894 Gelsenkirchen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.07.2016. Geschäftsanschrift: Maelostr. 2, 45894 Gelsenkirchen. Hausmeisterservice ohne Durchführung vollhandwerklicher Tätigkeiten (Fegen, Schneeräumen, Überwachung des Gebäudezustandes, etc. nach Vorlage der Definition "Hausmeisterservice, Pkt. A & B der Gewerbedefinition"), Trockenbau, Kleben und Überstreichen von Tapeten sowie weitere Renovierungsarbeiten. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stepczak, Sabrina, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Hausrenovierung Ruhr OHG mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 5312) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 14.07.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Stepczak, Sabrina aus Gelsenkirchen