Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 13590
Firma: S² Media Verwaltungs GmbH
Sitz: Aachen
Löschungen von Amts wegen
HRB 13590: S² Media Verwaltungs GmbH, Aachen, Nizzaallee 26, 52072 Aachen. Die G...
Löschungsankündigungen
HRB 13590: S² Media Verwaltungs GmbH, Aachen, Nizzaallee 26, 52072 Aachen. Das R...
Veränderungen
HRB 13590:S² Media Verwaltungs GmbH, Aachen, Nizzaallee 26, 52072 Aachen.Von Amt...
Löschungsankündigungen
Veröffentlichung vom 18.10.2013 22:00:00
S² Media Verwaltungs GmbH, Aachen, Nizzaallee 26, 52072 Aachen. Nach derzeitigen Erkenntnissen des Gerichts sind die eingetragenen Geschäftsführer Jens Heinrich Reimer und Oliver Sperke am 30.09.2011, rechtskräftig seit 11.11.2011 bzw. 08.10.2011, wegen Insolvenzverschleppung verurteilt worden. Nach § 6 II GmbHG können sie damit nicht mehr Geschäftsführer sein. Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Dies ist nach obigen Ausführungen der Fall.Der Gesellschaft und ihren Geschäftsführern wird aufgegeben, binnen dreier Monate den Fortbestand von deren Geschäftsführerstellung nachzuweisen oder innerhalb der Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen. Andernfalls wird das Gericht die Löschung der beiden Geschäftsführer von Amts wegen vornehmen und im Handelsregister eintragen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bzw. durch Bekanntmachung im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Veränderungen
S² Media Verwaltungs GmbH, Aachen, Nizzaallee 26, 52072 Aachen. Durch rechtskräf...
Neueintragungen
S² Media Verwaltungs GmbH, Aachen (Nizzaallee 26, 52072 Aachen). Gesellschaft mi...