Veröffentlichungen vom Amtsgericht Arnsberg zum Aktenzeichen HRB 13557
Firma: SMMP Holding gGmbH
Sitz: Bestwig
Adresse: Bergkloster 1, 59909 Bestwig
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HRB 13557: SMMP Holding gGmbH, Bestwig, Bergkloster 1, 59909 Bestwig. Die Gesell...
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HRB 13557: SMMP Holding gGmbH, Bestwig, Bergkloster 1, 59909 Bestwig. Die Gesell...
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HRB 13557: SMMP Holding gGmbH, Bestwig, Bergkloster 1, 59909 Bestwig. Gesamtprok...
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HRB 13557: SMMP Holding gGmbH, Bestwig, Bergkloster 1, 59909 Bestwig. Die Gesell...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 26.11.2020 20:01:00
HRB 13557: SMMP Holding gGmbH, Bestwig, Bergkloster 1, 59909 Bestwig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.10.2020. Geschäftsanschrift: Bergkloster 1, 59909 Bestwig. Gegenstand: An- und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen, Gründung von Gesellschaften, Verwaltung eigener Beteiligungen, Bereitstellung von Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften und Erbringen administrativer Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Burk, Stefan, Holzwickede, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Pfeffer, Frank, Alsfeld, *XX.XX.XXXX; Pfläging, Andreas, Winterberg, *XX.XX.XXXX; Schink, Stephan, Wildeshausen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Schwestern der hl. Maria Magdalena Postel Europa e.V. mit Sitz in Bestwig (Amtsgericht Arnsberg VR 50669 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 15.10.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.10.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Burk, Stefan aus Holzwickede,
Pfeffer, Frank aus Alsfeld,
Pfläging, Andreas aus Winterberg,
Schink, Stephan aus Wildeshausen