Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bad Oeynhausen zum Aktenzeichen HRB 13533
Firma: H. Seyhan Transporte GmbH
Sitz: Bünde
Adresse: Virchowstr. 10, 32257 Bünde
Löschungen von Amts wegen
HRB 13533: H. Seyhan Transporte GmbH, Bünde, Virchowstr. 10, 32257 Bünde. Die Ge...
Veränderungen
HRB 13533: H. Seyhan Transporte GmbH, Bünde, Virchowstr. 10, 32257 Bünde. Ist nu...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 14.06.2013 12:00:00
H. Seyhan Transporte GmbH, Bünde, Virchowstr. 10, 32257 Bünde. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.04.2013. Geschäftsanschrift: Virchowstr. 10, 32257 Bünde. Gegenstand: Das Betreiben eines Transportunternehmens und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Seyhan, Hava, Bünde, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von der Einzelkauffrau Seyhan, Hava, 32257 Bünde, geb. am 26.03.1970, unter der Firma H. Seyhan Transporte e.K. in Bünde (AG Bad Oeynhausen - HRA 8378) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 09.04.2013. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Seyhan, Hava aus Bünde