Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 13486
Firma: Möbelspedition Josef Fischer GmbH
Sitz: Stolberg
Adresse: Efeuweg 3, 52222 Stolberg
Veränderungen
Möbelspedition Josef Fischer GmbH, Stolberg, Efeuweg 3, 52222 Stolberg. Die Gese...
Löschungen
Möbelspedition Josef Fischer GmbH, Stolberg, Efeuweg 3, 52222 Stolberg. Die Vers...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 17.02.2006 10:58:00
Möbelspedition Josef Fischer GmbH, Stolberg (Efeuweg 3, 52222 Stolberg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.01.2006. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme und die Durchführung aller Arbeiten des Möbelnah- und Möbelfernverkehrs, der Möbelspedition, Möbelverschiffung, Lagerungen und Verpackungen sowie die Vermietungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche zu erwerben und Zweigniederlassungen zu errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krahe, Ralf, Eschweiler, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Krahe, Ralf, Eschweiler, geb. 17.01.1968 unter der Firma Möbelspedition Josef Fischer e.K. in Stolberg (AG Aachen HRA 5507) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.01.2006. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Krahe, Ralf aus Eschweiler