Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 13474
Firma: Kahlen Bauplanungsgesellschaft mbH
Sitz: Aachen
Löschungen von Amts wegen
HRB 13474: Kahlen Bauplanungsgesellschaft mbH, Aachen, Baruther Straße 28, 14959...
Veränderungen
HRB 13474: Kahlen Bauplanungsgesellschaft mbH, Aachen, Baruther Straße 28, 14959...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 17.06.2016 20:14:00
HRB 13474: Kahlen Bauplanungsgesellschaft mbH, Aachen, Baruther Straße 28, 14959 Trebbin. Nach derzeitigen Erkenntnissen des Gerichts wurde der eingetragene Liquidator Naßhan am 26.11.2014 durch das Amtsgericht Tiergarten rechtskräftig wegen Insolvenzverschleppung verurteilt und kann deshalb nicht mehr Liquidator der Gesellschaft sein.Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Dies ist nach obigen Ausführungen der Fall.Der Gesellschaft und ihren Geschäftsführern wird aufgegeben, binnen dreier Monate den Fortbestand der Liquidationsstellung des Herrn Naßhan nachzuweisen oder innerhalb der Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen. Andernfalls wird das Gericht die Löschung von Amts wegen vornehmen und im Handelsregister eintragen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Veränderungen
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