Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 13439
Firma: S.A. Street Acquisition GmbH
Sitz: Neuss
Adresse: Königstraße 1, 41460 Neuss
Löschungen
S.A. Street Acquisition GmbH, Neuss (Königstraße 1, 41460 Neuss). Die Verschmelz...
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S.A. Street Acquisition GmbH, Neuss (Königstraße 1, 41460 Neuss). Die Gesellscha...
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S.A. Street Acquisition GmbH, Neuss (Königstr. 1, 41460 Neuss). Die Gesellschaft...
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S.A. Street Acquisition GmbH, Neuss (Königstr. 1, 41460 Neuss). Die Abspaltung i...
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S.A. Street Acquisition GmbH, Neuss (Königstr. 1, 41460 Neuss). Die Abspaltung i...
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Veröffentlichung vom 24.11.2005 14:17:00
S.A. Street Acquisition GmbH, Neuss (Königstr. 1, 41460 Neuss). Die Gesellschafterversammlung vom 15. November 2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.938.000,00 EUR zur Durchführung der Abspaltung und Übernahme beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Werhahn, Anton, Neuss, *XX.XX.XXXX; Dr. Wiemers, Norbert, Neuss, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Reinfelder, Bernhard, Meerbusch, *XX.XX.XXXX; Dr. Werhahn, Michael, Neuss, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Reinfelder, Bernhard, Neuss, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15. November 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15. November 2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.November 2005 die Anteile des übertragenden Rechtsträgers an der Street VBV GmbH & Co. KG, Neuss (AG Neuss, HRA 6392) und an der Street VBV Beteiligungs-GmbH, Neuss (Amtsgericht Neuss, HRB 13438) als Gesamtheit im Wege der Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Werhahn, Michael aus Neuss,
Dr. Wiemers, Norbert aus Neuss,
Reinfelder, Bernhard aus Meerbusch,
Werhahn, Anton aus NeussNeueintragungen
S.A. Street Acquisition GmbH, Neuss (Königstr. 1, 41460 Neuss). Gesellschaft mit...