Veröffentlichungen vom Amtsgericht Coesfeld zum Aktenzeichen HRB 13404
Firma: 4Elements Energy Deutschland GmbH
Sitz: Vreden
Adresse: Am Büschken 24, 48691 Vreden
Löschungen von Amts wegen
HRB 13404: 4Elements Energy Deutschland GmbH, Vreden, Am Büschken 24, 48691 Vred...
Löschungsankündigungen
Veröffentlichung vom 19.10.2017 20:01:00
HRB 13404: 4Elements Energy Deutschland GmbH, Vreden, Am Büschken 24, 48691 Vreden. Amtsgericht Coesfeld Amtsgericht Coesfeld 48651 CoesfeldHerrnAntonius Johannes GervinkHanzestraat 257622 AX Borne 04.09.2017Aktenzeichen:HRB 13404Fall 5bei Antwort bitte angebenBearbeiter/in: MeddingDurchwahl 02541 731-405Dienstgebäude und Lieferanschrift:Friedrich-Ebert-Straße 648653 CoesfeldTelefon 02541 731-0 Telefax 02541 731-361(Registerabteilung)E-Mail: handelsregister@ag-coesfeld.nrw.deSprechstunden:Mo. - Fr. von 8.30 Uhr - 12.00 UhrInternet: www.ag-coesfeld.nrw.deFirma 4Elements Energy Deutschland GmbH, VredenLöschung im HandelsregisterSehr geehrter Herr Gervink,nach dem hier vorliegenden Beschluss vom 26.07.2017 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse eingestellt worden. Dies legt die Annahme nahe, dass die Gesellschaft über kein verwertbares Vermögen mehr verfügt. Das Gericht beabsichtigt daher, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 Abs. 1 FamFG von Amts wegen zu löschen.Hiermit wird Ihnen gemäß § 394 Abs. 1 FamFG Gelegenheit gegeben, binnen zwei Monaten gegen dieses Vorhaben Widerspruch einzulegen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Coesfeld, Friedrich-Ebert-Straße 6, 48653 Coesfeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Coesfeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Mit freundlichen GrüßenSommer Richter am Amtsgericht BeglaubigtMeddingJustizamtsinspektorVeränderungen
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Veränderungen
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