Veröffentlichungen vom Amtsgericht Münster zum Aktenzeichen HRB 13397
Firma: Vitanitas GmbH
Sitz: Beelen
Adresse: Warendorfer Straße 35, 48361 Beelen
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HRB 13397: Vitanitas GmbH, Beelen, Warendorfer Straße 35, 48361 Beelen. Durch Be...
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HRB 13397: Vitanitas GmbH, Beelen, Warendorfer Straße 35, 48361 Beelen. Bestellt...
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Vitanitas GmbH, Beelen, Kirchplatz 10, 48361 Beelen. Änderung zur Geschäftsansch...
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Vitanitas GmbH, Beelen, Kirchplatz 10, 48361 Beelen. Die Eintragung lfd.-Nr. 1, ...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.09.2011 22:00:00
Vitanitas GmbH, Beelen, Kirchplatz 10, 48361 Beelen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Kirchplatz 10, 48361 Beelen. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung ambulanter Pflegedienstleistungen im häuslichen Bereich. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kilwinski, Kai, Beelen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Vitanitas e.K. mit Sitz in Beelen (Amtsgericht Münster HRA 9176) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 22.06.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2011. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kilwinski, Kai aus Beelen