Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 13326
Firma: Data Security Europe Limited Zweigniederlassung Roetgen
Sitz: Roetgen
Adresse: Quirinusstr. 18, 52159 Roetgen
Löschungen von Amts wegen
Bei nachfolgender Firma wurde folgendes eingetragen: Die Gesellschaft ist gemäß ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 16.10.2009 12:00:00
Data Security Europe Limited Zweigniederlassung Roetgen, Roetgen, (Quirinusstr. 18, 52159 Roetgen).Es wurde nach derzeitigen Erkenntnissen des Gerichts die Hauptniederlassung der Gesellschaft im englischen Register gelöscht. Der Bestand der Hauptniederlassung ist eine wesentliche Voraussetzung für die Errichtung und den Fortbestand der Zweigniederlassung. Ohne den Fortbestand der Hauptniederlassung kann auch die Zweigniederlassung nicht existieren. Daher ist das Handelsregister infolge der Löschung der englischen Hauptniederlassung unrichtig und die Eintragung der Zweigniederlassung unzulässig geworden. Gemäß § 142 Abs. 1 FGG n.F. kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers stellt § 142 Abs. 1 FGG n.F. seit dem 01.11.2008 die Rechtsgrundlage zur Löschung von Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen dar, die im ausländischen Register des Sitzes oder der Hauptniederlassung nach Eintragung der Zweigniederlassung gelöscht worden sind. Das Registergericht beabsichtigt daher die Zweigniederlassung der Gesellschaft aus dem Handelsregister B des Amtsgerichts Aachen gemäß § 142 Abs. 1 FGG zu löschen. Der Gesellschaft und ihren Geschäftsführern wird aufgegeben, binnen eines Monats den Fortbestand der Hauptniederlassung nachzuweisen oder innerhalb der Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung zu rechtfertigen. Andernfalls wird das Gericht die Löschung von Amts wegen vornehmen und im Handelsregister eintragen.Neueintragungen
Data Security Europe Limited Zweigniederlassung Roetgen, Roetgen (Quirinusstr. 1...
