Veröffentlichungen vom Amtsgericht Moenchengladbach zum Aktenzeichen HRB 13316
Firma: Aeroex Service GmbH
Sitz: Mönchengladbach
Löschungen
HRB 13316: Aeroex Service GmbH, Mönchengladbach, Alpenstraße 5, 78464 Konstanz. ...
Veränderungen
HRB 13316:Aeroex Service GmbH, Mönchengladbach, Flughafenstraße 69, 41066 Mönche...
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Aeroex Service GmbH, Mönchengladbach, Flughafenstraße 69, 41066 Mönchengladbach....
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HG Qualitätsmanagement GmbH, Mönchengladbach, Flughafenstraße 69, 41066 Möncheng...
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Veröffentlichung vom 31.07.2009 12:00:00
HG Qualitätsmanagement GmbH, Mönchengladbach, Flughafenstraße 69, 41066 Mönchengladbach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.06.2009. Entstanden durch Ausgliederung der Helmut Gottschalk - HGQM Qualitätsmanagement e.K. mit dem Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRA 6465) aus dem Vermögen des Inhabers Helmut Gottschalk, Mönchengladbach, nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.06.2009. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.07.2009 wirksam geworden. Gegenstand: die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet des Qualitätsmanagements sowie die Erarbeitung, Erstellung und der Vertrieb von entsprechender Software. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.Geschäftsführer: Helmut Gottschalk, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Helmut Gottschalk, Mönchengladbach aus