Veröffentlichungen vom Amtsgericht Steinfurt zum Aktenzeichen HRB 13265
Firma: Fiege Systemzentrale Besitzgesellschaft mbH
Sitz: Greven
Veränderungen
HRB 13265: Fiege Systemzentrale Besitzgesellschaft mbH, Greven, Joan-Joseph-Fieg...
Veränderungen
HRB 13265: Fiege Systemzentrale Besitzgesellschaft mbH, Greven, Joan-Joseph-Fieg...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 31.03.2021 20:02:00
HRB 13265: Fiege Systemzentrale Besitzgesellschaft mbH, Greven, Joan-Joseph-Fiege-Str. 1, 48268 Greven. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2021. Geschäftsanschrift: Joan-Joseph-Fiege-Str. 1, 48268 Greven. Gegenstand: Das Halten, Verwalten, Vermieten und Verpachten von Immobilien. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Fiege, Jan, Münster, *XX.XX.XXXX; Sievers, Frank, Emsdetten, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Helming, Michael, Emsdetten, *XX.XX.XXXX; Messink, Alfred, Neuenkirchen, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Fiege Systemzentrale Besitzgesellschaft mbH & Co. KG, Greven (Amtsgericht Steinfurt HRA 2708) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.03.2021 . Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Fiege, Jan aus Münster,
Helming, Michael aus Emsdetten,
Messink, Alfred aus Neuenkirchen,
Sievers, Frank aus Emsdetten