Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gelsenkirchen zum Aktenzeichen HRB 13256
Firma: ODAS DEL GmbH
Sitz: Dorsten
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.10.2015 20:05:00
HRB 13256: ODAS DEL GmbH, Dorsten, Am Steinwerk 75, 46284 Dorsten. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.08.2015. Geschäftsanschrift: Am Steinwerk 75, 46284 Dorsten. Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von organischen Düngemitteln sowie Handel mit landwirtschaftlichen Geräten und Werkzeugen und Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistungen (insbesondere Lohnarbeiten) sowie gewerblicher Transport, Beratung, Planung und Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energien sowie dazugehörige Beratung und artverwandte Tätigkeiten und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schirmacher-Rohleder, Steffen, Dorsten, *XX.XX.XXXX; Smit, Torsten, Borken, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ODAS DEL GmbH & Co. KG mit Sitz in Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRA 3539) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schirmacher-Rohleder, Steffen aus Dorsten,
Smit, Torsten aus Borken