Veröffentlichungen vom Amtsgericht Essen zum Aktenzeichen HRB 13223
Firma: Stinnes Montan Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Essen
Adresse: Alfredstr. 150-154, 45131 Essen
Löschungen
HRB 13223: Stinnes Montan Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen, Alfredst...
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Stinnes Montan Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen (Alfredstr. 150-154,...
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Veröffentlichung vom 30.09.2005 08:25:00
Stinnes Montan Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen (Alfredstr. 150-154, 45131 Essen). Die Chemiepartner Distributionsgesellschaft mbH, Mülheim an der Ruhr, (AG Duisburg HRB 15034), die Ferrocarbon GmbH, Essen, (AG Essen HRB 7748), die Stinnes Logistics GmbH, Mülheim an der Ruhr, (AG Duisburg HRB 16245),die Schuster & Sohn Chemiepartner GmbH, Mülheim an der Ruhr, (AG Duisburg HRB 15270) und die GBV Gesellschaft für Beteiligungsverwaltung AG, Mülheim an der Ruhr, (AG Duisburg HRB 16069) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26. Juli 2005 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften vom selben Tag mit der Gesellschaft durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf diese gem. § 2 Ziff 1 UmwG verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Gesellschaft, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
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