Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegburg zum Aktenzeichen HRB 13139
Firma: Thurn Produkte GmbH
Sitz: Neunkirchen-Seelscheid
Veränderungen
HRB 13139: Thurn Produkte GmbH, Neunkirchen-Seelscheid, Hennefer Straße 2, 53819...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 30.09.2014 20:01:00
HRB 13139:Thurn Produkte GmbH, Neunkirchen-Seelscheid, Hennefer Straße 2, 53819 Neunkirchen-Seelscheid.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2014. Geschäftsanschrift: Hennefer Straße 2, 53819 Neunkirchen-Seelscheid. Gegenstand: Die Produktion von und der Handel mit Wasch- und Reinigungsmitteln. Stammkapital: 250.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Saalfeld, Jens, Hennef, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Thurn, Adolf Günter, Neunkirchen-Seelscheid, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kerber, Reinhard, Neunkirchen-Seelscheid, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Thurn Produkte GmbH & Co. KG mit Sitz in Neunkirchen-Seelscheid (Amtsgericht Siegburg, HRA 5048) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.08.2014. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Kerber, Reinhard aus Neunkirchen-Seelscheid,
Saalfeld, Jens aus Hennef,
Thurn, Adolf Günter aus Neunkirchen-Seelscheid