Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegburg zum Aktenzeichen HRB 13076
Firma: D&T DRIVE & TRAINING AG
Sitz: Engelskirchen
Adresse: Ehreshoven 23, 51766 Engelskirchen
Veränderungen
HRB 13076: D&T DRIVE & TRAINING AG, Königswinter, Heiderhof 1, 53639 Kön...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.08.2014 20:08:00
HRB 13076:D&T DRIVE & TRAINING AG, Königswinter, Heiderhof 1, 53639 Königswinter.Aktiengesellschaft. Satzung vom 27.11.2013. Geschäftsanschrift: Heiderhof 1, 53639 Königswinter. Gegenstand: Dienstleistungen für Unternehmen, insbesondere die Automobilindustrie und hierbei im Besonderen die Durchführung von Schulungsveranstaltungen, fahraktiven Events, Produktpräsentationen, Durchführung von Handelsmarketingmaßnahmen. Des weiteren die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Verwaltung dieser Beteiligungen und die Übernahme der Geschäftsführung, ausgenommen Bankgeschäfte. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Escher, Martin, Wuppertal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der D&T DRIVE & TRAINING GMBH, Königswinter (Amtsgericht Siegburg, HRB 12608) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.11.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Escher, Martin aus Wuppertal