Veröffentlichungen vom Amtsgericht Paderborn zum Aktenzeichen HRB 13069
Firma: UNITY Beteiligungs AG
Sitz: Büren
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HRB 13069: UNITY Innovation Alliance AG, Büren, Lindberghring 1, 33142 Büren. Au...
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HRB 13069: UNITY Innovation Alliance AG, Büren, Lindberghring 1, 33142 Büren. Di...
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HRB 13069: UNITY Innovation Alliance AG, Büren, Lindberghring 1, 33142 Büren. Be...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 13069: UNITY Innovation Alliance AG, Büren, Lindberghring 1, 33142 Büren. De...
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HRB 13069: UNITY Beteiligungs AG, Büren, Lindberghring 1, 33142 Büren. Die Haupt...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 13069: UNITY Beteiligungs AG, Büren, Lindberghring 1, 33142 Büren. Dem Regis...
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HRB 13069: UNITY Beteiligungs AG, Büren, Lindberghring 1, 33142 Büren. Gesamtpro...
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HRB 13069: UNITY Beteiligungs AG, Büren, Lindberghring 1, 33142 Büren. Die UNITY...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 13069: UNITY Beteiligungs AG, Büren, Lindberghring 1, 33142 Büren. Dem Regis...
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HRB 13069: UNITY Beteiligungs AG, Büren, Lindberghring 1, 33142 Büren. Prokura e...
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HRB 13069: UNITY Beteiligungs AG, Büren, Lindberghring 1, 33142 Büren. Gesamtpro...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.09.2017 20:02:00
HRB 13069: UNITY Beteiligungs AG, Büren, Lindberghring 1, 33142 Büren. Aktiengesellschaft. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2017. Geschäftsanschrift: Lindberghring 1, 33142 Büren. Beteiligung an Unternehmen und Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsdienstleistung für Unernehmen; ferner die Erbringung von Dienstleistungen zur kaufmännischen Unternehmensführung für Dritte. 50.400,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Deppe, Ulrich, Paderborn, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Unity-Beteiligungs GmbH, Büren (Amtsgericht Paderborn HRB 8716) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Deppe, Ulrich aus Paderborn