Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen HRB 13052
Firma: Bereket & Overbeck GmbH
Sitz: Bochum
Veränderungen
HRB 13052: Bereket & Overbeck GmbH, Bochum, Mausegatt 14 - 16, 44866 Bochum. Nic...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.10.2010 12:00:00
Bereket & Overbeck GmbH, Bochum, Mausegatt 14 - 16, 44866 Bochum. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2010. Geschäftsanschrift: Mausegatt 14 - 16, 44866 Bochum. Gegenstand: 1. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Brot und Backwaren aller Art. 2. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf andere Geschäftszweige ausdehnen und sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesell- schaft zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen bzw. Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Stammkapital: 120.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Böge, Lüfti, Bochum, *XX.XX.XXXX; Cevik, Sinan, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX; Yavuz, Aytac, Bochum, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Bereket & Overbeck GmbH & Co. KG, Bochum (Amtsgericht Bochum HRA 5776) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Böge, Lüfti aus Bochum,
Cevik, Sinan aus Düsseldorf,
Yavuz, Aytac aus Bochum