Veröffentlichungen vom Amtsgericht Dortmund zum Aktenzeichen HRB 13046
Firma: Stadthaus Immobilien GmbH
Sitz: Dortmund
Adresse: Harkortstr. 36, 44225 Dortmund
Veränderungen
HRB 13046: Stadthaus Immobilien GmbH, Dortmund, Saarlandstr. 124 a, 44139 Dortmu...
Veränderungen
HRB 13046:Stadthaus Immobilien GmbH, Dortmund, Saarlandstr. 124 a, 44139 Dortmun...
Veränderungen
Stadthaus Immobilien GmbH, Dortmund, Hohe Str. 61 a, 44139 Dortmund. Änderung zu...
Veränderungen
Stadthaus Immobilien GmbH, Dortmund, Hohe Str. 61 a, 44139 Dortmund. Nicht mehr ...
Veränderungen
Stadthaus Immobilien GmbH, Dortmund, Hohe Str. 56, 44139 Dortmund. Änderung zur ...
Veränderungen
Stadthaus Immobilien GmbH, Dortmund, Hohe Str. 56, 44139 Dortmund. Bestellt als ...
Veränderungen
Stadthaus Immobilien GmbH, Dortmund, Hohe Str. 56, 44139 Dortmund.Geschäftsansch...
Veränderungen
Grund + Boden Immobiliengesellschaft mbH, Dortmund (Plauener Str. 21, 44139 Dort...
Veränderungen
Grund + Boden Immobiliengesellschaft mbH, Dortmund (Südwall 15, 44137 Dortmund)....
Veränderungen
Grund + Boden Immobiliengesellschaft mbH, Dortmund (Südwall 15, 44137 Dortmund)....
Veränderungen
Veröffentlichung vom 12.01.2005 08:57:00
Grund + Boden Immobiliengesellschaft mbH, Dortmund (Südwall 15, 44137 Dortmund). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 2. Juni 2004 mit Ergänzung vom 29.11.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 8. Juni 2004/ 29.11.2004 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Johannes Busch Immobilien GmbH mit Sitz in Dortmund (AG DO HRB 13295) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.