Veröffentlichungen vom Amtsgericht Steinfurt zum Aktenzeichen HRB 13019
Firma: Fiege International Verwaltungs AG
Sitz: Greven
Adresse: Joan-Joseph-Fiege-Straße 1, 48268 Greven
Veränderungen
HRB 13019: Fiege International Verwaltungs AG, Greven, Joan-Joseph-Fiege-Straße ...
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Vorgänge ohne Eintragung
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Vorgänge ohne Eintragung
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.10.2020 20:00:00
HRB 13019: Fiege International Verwaltungs AG, Greven, Joan-Joseph-Fiege-Straße 1, 48268 Greven. Aktiengesellschaft. Satzung vom 16.10.2020. Geschäftsanschrift: Joan-Joseph-Fiege-Straße 1, 48268 Greven. Gegenstand: Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen in- und ausländischen Unternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie der Erwerb, der Besitz, die Führung und die Verwaltung von Unternehmens- und Gesellschaftsbeteiligungen. Grundkapital: 120.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Scherbel, Peter, Schwaig bei Nürnberg, *XX.XX.XXXX; Dr. Thies, Stefan, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Helming, Michael, Emsdetten, *XX.XX.XXXX; Sievers, Frank, Emsdetten, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Fiege International Verwaltungs GmbH, Greven (Amtsgericht Steinfurt HRB 3207) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.10.2020. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Dr. Thies, Stefan aus Hamburg,
Helming, Michael aus Emsdetten,
Scherbel, Peter aus Schwaig bei Nürnberg,
Sievers, Frank aus Emsdetten