Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen HRB 13000
Firma: Ostermann Wohnungs GmbH
Sitz: Witten
Adresse: Fredi-Ostermann-Str. 1, 58454 Witten
Veränderungen
HRB 13000: Ostermann Wohnungs GmbH, Witten, Fredi-Ostermann-Str. 1, 58454 Witten...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.09.2010 12:00:00
Ostermann Wohnungs GmbH, Witten, Fredi-Ostermann-Str. 1, 58454 Witten. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Fredi-Ostermann-Str. 1, 58454 Witten. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Bebauung, Vermietung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere im Bereich der Wohnungswirtschaft sowie die Übernahme aller Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist weiterhin - im In- und Ausland - berechtigt, alle Geschäfte und Arbeiten, die zur Durchführung des Geschäftszwecks oder im Interesse der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar erforderlich oder dienlich sind, selbst vorzunehmen, mit Dritten gemeinschaftlich durchzuführen oder durch Dritte ausführen zu lassen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, erwerben, übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. 600.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Küper-Ostermann, Ingrid, Witten, *XX.XX.XXXX; Ostermann, Rolf, Witten, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Ostermann Wohnungs GmbH & Co.KG, Witten (Amtsgericht Bochum, HRA 4717) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Küper-Ostermann, Ingrid aus Witten,
Ostermann, Rolf aus Witten