Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegen zum Aktenzeichen HRB 12970
Firma: EJOT Verwaltungs-SE
Sitz: Bad Berleburg
Adresse: Im Herrengarten 1, 57319 Bad Berleburg
Veränderungen
HRB 12970: EJOT Verwaltungs-SE, Bad Berleburg, Im Herrengarten 1, 57319 Bad Berl...
Veränderungen
HRB 12970: EJOT Verwaltungs-SE, Bad Berleburg, Im Herrengarten 1, 57319 Bad Berl...
Veränderungen
HRB 12970: EJOT Verwaltungs-SE, Bad Berleburg, Im Herrengarten 1, 57319 Bad Berl...
Berichtigungen
HRB 12970: EJOT Verwaltung-SE, Bad Berleburg, Im Herrengarten 1, 57319 Bad Berle...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.01.2022 20:02:00
HRB 12970: EJOT Verwaltung-SE, Bad Berleburg, Im Herrengarten 1, 57319 Bad Berleburg. Europäische Aktiengesellschaft (SE). Geschäftsanschrift: Im Herrengarten 1, 57319 Bad Berleburg. Der Erwerb von oder die Beteiligung an rechtlich selbstständigen Unternehmen bzw. vermögensverwaltenden Gesellschaften bzw. Beteiligungen hieran - einschließlich der Übernahme der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter - sowie der Erwerb, die Verwaltung und Nutzung von sonstigen Vermögensgegenständen. Die Gesellschaft kann Verwaltungs-, Finanzierungs- und Führungsfunktionen übernehmen. 120.000,00 EUR. Ist nur ein geschäftsführender Direktor bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere geschäftsführende Direktoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein geschäftsführender Direktor mit einem Prokuristen. Geschäftsführender Direktor: Kocherscheidt, Christian Frank, Bad Berleburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Verschmelzung der EJOT AT AG mit Sitz in Wien (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien - FN 552853 w) als übertragender Rechtsträger mit der EJOT Verwaltungs-AG mit Sitz in Bad Berleburg (Amtsgericht Siegen - HRB 12601) als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 05. November 2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08. November 2021 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22. November 2021 unter gleichzeitiger Annahme der Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.