Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegburg zum Aktenzeichen HRB 12964
Firma: Personenschiffahrt Schmitz GmbH
Sitz: Königswinter
Adresse: Rheinallee/Ecke Jakob-Kaiser-Straße, 53639 Königswinter
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.05.2014 20:00:00
HRB 12964:Personenschiffahrt Schmitz GmbH, Königswinter, Rheinallee/Ecke Jakob-Kaiser-Straße, 53639 Königswinter.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.04.2014. Geschäftsanschrift: Rheinallee/Ecke Jakob-Kaiser-Straße, 53639 Königswinter. Die Personenbeförderung mit Fahrgastschiffen sowie der Restaurationsbetrieb auf den Fahrgastschiffen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmitz, Franz, Königswinter, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Schmitz, Dirk Alexander, Rheinbreitbach, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Ausgliederung des vom Einzelkaufmann Franz Schmitz, Königswinter, *XX.XX.XXXX, unter der Firma Personenschiffahrt Franz Schmitz mit Niederlassung in Königswinter (Amtsgericht Siegburg, HRA 3707) betriebenen einzelkaufmännischen Unternehmens aus seinem Vermögen nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 03.04.2014. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.05.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Einzelkaufmann Franz Schmitz Königswinter aus ,
Schmitz, Dirk Alexander aus Rheinbreitbach,
Schmitz, Franz aus Königswinter