Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bonn zum Aktenzeichen HRB 12903
Firma: Norma Telekommunikationsdienste GmbH
Sitz: Bonn
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Norma Telekommunikationsdienste GmbH, Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bon...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 25.07.2011 22:00:00
Norma Telekommunikationsdienste GmbH, Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn. Es wurde ein gemeinsamer Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht (§ 122d Satz 2 Nr. 1 UmwG). An der Verschmelzung sind beteiligt:a) Als übertragende Gesellschaft die T-Mobile Poland Holding Nr. 1 B.V., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts (besloten vennootschap met beperkte aansprakeIijkheid) mit Sitz in Eindhoven, Niederlande;b) Als übernehmende Gesellschaft die Norma Telekommunikationsdienste GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Bonn, Deutschland.2. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Nord-Brabant, Niederlande, unter der Nummer 1708887.b) Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn, Deutschland, unter HRB 12903.3. Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsaktionäre wird folgendes mitgeteilt:a) Die Rechte der Gläubiger der Norma Telekommunikationsdienste GmbH als übernehmende Gesellschaft ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Norma Telekommunikationsdienste GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Norma Telekommunikationsdienste GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht geworden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Norma Telekommunikationsdienste GmbH gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Norma Telekommunikationsdienste GmbH (zu Händen Herrn Roman Zitz, c/o Deutsche Telekom AG, Thomas-Mann-Straße 2 - 4, 53111 Bonn) geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Norma Telekommunikationsdienste GmbH gefordert werden muss.b) Bei der T-Mobile Poland Holding Nr. 1 B.V. als übertragender Gesellschaft ergeben sich die Rechte der Gläubiger aus Art. 2:316 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Veröffentlichung eines Hinweises auf die Einreichung des Verschmelzungsplans zum Handelsregister der Handelskammer Nord-Brabant in einer niederländischen Tageszeitung und in den offiziellen niederländischen Mitteilungsblättern (Staatscourant) setzt eine einmonatige Widerspruchsfrist für die Gläubiger der T-Mobile Poland Holding Nr. 1 B.V. in Gang. Vor Ablauf dieser Widerspruchsfrist darf der Gesellschafterbeschluss der T-Mobile Poland Holding Nr. 1 B.V. über die Verschmelzung nicht gefasst werden. Innerhalb der Widerspruchsfrist können Gläubiger der T-Mobile Poland Holding Nr. 1 B.V. bei den zuständigen Bezirksgerichten s-Hertogenbosch, Niederlande, oder Den Haag, Niederlande, Widerspruch gegen die Verschmelzung einlegen und Sicherheitsleistung verlangen. Solange keine Einigung mit den widersprechenden Gläubigern oder eine rechtskräftige Entscheidung des niederländischen Gerichts vorliegt, darf der Verschmelzungsbeschluss nicht gefasst werden. Die Entscheidung des niederländischen Gerichts hängt davon ab, ob die Erfüllung der Forderungen der widersprechenden Gläubiger durch die Verschmelzung gefährdet wird.c) Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können unter den folgenden Anschriften kostenlos eingeholt werden:Norma Telekommunikationsdienste GmbH, Ansprechpartner: Herr Roman Zitz, c/o Deutsche Telekom AG, Thomas-Mann-Straße 2 - 4, 53111 Bonn, Deutschland, Telefax: +49 (0)228-181-271 08, und T-Mobile Poland Holding Nr. 1 B.V. Ansprechpartner: Herr Roman Zitz, c/o Deutsche Telekom AG, Thomas-Mann-Straße 2 - 4, 53111 Bonn, Deutschland, Telefax: +49 (0)228-181-27108.Veränderungen
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