Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegburg zum Aktenzeichen HRB 12885
Firma: Pflegeresidenz Leverkusen GmbH
Sitz: Leverkusen
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HRB 12885: Pflegeresidenz Leverkusen GmbH, Königswinter, Hauptstraße 450, 53639 ...
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Veröffentlichung vom 25.08.2014 20:04:00
HRB 12885:Pflegeresidenz Leverkusen GmbH, Königswinter, Hauptstraße 450, 53639 Königswinter.Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung beschlossen. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.07.2014 Teile des Vermögens der RHENANIA Residenzen GmbH mit Sitz in Königswinter (Amtsgericht Siegburg HRB 6782), und zwar die "Betriebsstätte Leverkusen", im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Mit der RHENANIA Residenzen GmbH mit Sitz in Königswinter (Amtsgericht Siegburg HRB 6782) als herrschendem Unternehmen ist am 25.07.2014 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2014 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Neueintragungen
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