Veröffentlichungen vom Amtsgericht Moenchengladbach zum Aktenzeichen HRB 12876
Firma: Scooter Classic Parts GmbH
Sitz: Mönchengladbach
Veränderungen
HRB 12876: Scooter Classic Parts GmbH, Mönchengladbach, Lüpertzender Straße 119,...
Veränderungen
HRB 12876: Scooter Classic Parts GmbH, Mönchengladbach, Lüpertzender Straße 119,...
Veränderungen
Scooter Classic Parts GmbH, Erkelenz, Lüpertzender Straße 119, 41061 Mönchenglad...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.10.2008 12:00:00
Scooter Classic Parts GmbH, Erkelenz, (Johannesmarkt 11, 41812 Erkelenz).Gesellschaft mit beschränkter Haftung, entstanden durch Umwandlung in Gestalt des Formwechsels der Scooter Classic Parts OHG mit Sitz in Erkelenz (Amtsgericht Mönchengladbach HR A 6363) nach Maßgabe des Umwandlungsbeschlusses vom 18.09.2008. Gegenstand: der Vertrieb von neuen und gebrauchten Zweirädern und der Handel mit deren Ersatzteilen (Groß- und Einzelhandel) sowie Reparaturen und Inspektionen von Zweirädern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Weber, Frank Gerhard, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX; Wefers, Stephan, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Weber, Frank Gerhard aus Mönchengladbach,
Wefers, Stephan aus Mönchengladbach