Veröffentlichungen vom Amtsgericht Aachen zum Aktenzeichen HRB 12854
Firma: Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter gGmbH
Sitz: Aachen
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HRB 12854: Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter gGmbH, Aachen, Talb...
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HRB 12854:Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter gGmbH, Aachen, Talbo...
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Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter gGmbH, Aachen, Talbotstraße 13...
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Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter gGmbH, Aachen, Talbotstraße 13...
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Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter gGmbH, Aachen (Talbotstraße 13...
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Veröffentlichung vom 04.02.2005 09:58:00
Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter gGmbH, Aachen (Talbotstraße 13, 52068 Aachen). Von Amts wegen wurde berichtigend eingetragen: Zweck des Unternehmens ist die Beratung, Betreuung und Unterstützung von hörbehinderten und anderen behinderten Menschen. Dieser Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Führung eines Dienstleistungszentrums zum Wohle dieser Personen.Im Dienstleistungszentrum befinden sich zur Zeit: - die Beratungsstelle für Hörgeschädigte - das Büro Soforthilfe für Hörgeschädigte - eine Vermittlungszentrale für Gebärdensprachdolmetscher - der Intergrationsfachdienst Berufsvorbereitung - der Integrationsfachdienst Berufsbegleitung für gehörlose Menschen - der Integrationsfachdienst Berufsbegleitung für schwerhörige Menschen - der Integrationsfachdienst Arbeitsvermittlung für schwerbehinderte Menschen mit dem Schwerpunkt "hörbehinderte Menschen" Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen gründen oder weitere Aufgaben übernehmen, soweit sie der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind. Sie darf mit anderen Einrichtungen zusammenarbeiten, die gleiche oder ähnliche Ziele verfolgen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Rahmen des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist im Rahmen ihrer in Abs. 1 und 2 genannten Tätigkeitsfelder berechtigt, Dienstleistungen für Dritte zu erbringen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung Hörgeschädigter e.V. inAachen verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine Mittel aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sachanlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hoheVergütungen bedacht werden.