Veröffentlichungen vom Amtsgericht Krefeld zum Aktenzeichen HRB 12810
Firma: Gamma Holding Deutschland GmbH
Sitz: Krefeld
Adresse: Girmesgath 5, 47803 Krefeld
Löschungen
Gamma Holding Deutschland GmbH, Krefeld, Girmesgath 5, 47803 Krefeld. Die Versch...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 28.01.2010 12:00:00
Gamma Holding Deutschland GmbH, Krefeld, Girmesgath 5, 47803 Krefeld.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 2.12.2009. Geschäftsanschrift: Girmesgath 5, 47803 Krefeld. Gegenstand: der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, die auf textiler Basis und auf Kunststoffbasis beruhende Roh-, Halbfertig- und Fertigprodukte herstellen, be- und verarbeiten sowie vertreiben. Stammkapital: 25.600.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft einzeln. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch jeweils zwei von ihnen oder einen von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Nauck, Günter, Krefeld, *XX.XX.XXXX; van Reeuwijk, Leendert, Rosmalen/ Niederlande, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lewitzky, Heinz-Gerd, Krefeld, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der VERSEIDAG Aktiengesellschaft, Krefeld (AG Krefeld, HRB 145) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 02.12.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Lewitzky, Heinz-Gerd aus Krefeld,
Nauck, Günter aus Krefeld,
van Reeuwijk, Leendert aus Rosmalen/ Niederlande