Veröffentlichungen vom Amtsgericht Coesfeld zum Aktenzeichen HRB 12797
Firma: wm.tv GmbH
Sitz: Münster
Adresse: Hindenburgstr. 19, 46395 Bocholt
Löschungen
wm.tv GmbH, Bocholt, Hindenburgstr. 19, 46395 Bocholt. Münster. Der Sitz ist nac...
Veränderungen
wm.tv GmbH, Bocholt, Hindenburgstr. 19, 46395 Bocholt. Nicht mehr Geschäftsführe...
Veränderungen
wm.tv GmbH, Bocholt, Hindenburgstr. 19, 46395 Bocholt. Konkrete Vertretungsregel...
Veränderungen
wm.tv GmbH, Bocholt, Hindenburgstr. 19, 46395 Bocholt. Nicht mehr Geschäftsführe...
Veränderungen
wm.tv GmbH, Bocholt, Hindenburgstr. 19, 46395 Bocholt. Bestellt als Geschäftsfüh...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 07.10.2010 22:00:00
wm.tv GmbH, Bocholt, Hindenburgstr. 19, 46395 Bocholt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2010. Geschäftsanschrift: Hindenburgstr. 19, 46395 Bocholt. Gegenstand: Die Ausstrahlung eines lokalen Fernsehprogramms und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Meyer, Reinald, Münster, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Löhr, Ann-Kathrin, Bocholt, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der wm.tv GmbH & Co. KG, Bocholt (Amtsgericht Coesfeld HRA 5144) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Löhr, Ann-Kathrin aus Bocholt,
Meyer, Reinald aus Münster