Veröffentlichungen vom Amtsgericht Neuss zum Aktenzeichen HRB 12645
Firma: Zweite Werhahn Beteiligungen GmbH
Sitz: Neuss
Löschungen
HRB 12645: Zweite Werhahn Beteiligungen GmbH, Neuss, Königstraße 1, 41460 Neuss....
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HRB 12645: Zweite Werhahn Beteiligungen GmbH, Neuss, Königstraße 1, 41460 Neuss....
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HRB 12645: Zweite Werhahn Beteiligungen GmbH, Neuss, Königstraße 1, 41460 Neuss....
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HRB 12645:Zweite Werhahn Beteiligungen GmbH, Neuss, Königstraße 1, 41460 Neuss.D...
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HRB 12645:Zweite Werhahn Beteiligungen GmbH, Neuss, Königstraße 1, 41460 Neuss.B...
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Zweite Werhahn Beteiligungen GmbH, Neuss, Königstraße 1, 41460 Neuss. Nicht mehr...
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Zweite Werhahn Beteiligungen GmbH, Neuss, Königstraße 1, 41460 Neuss.Ergänzend e...
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Zweite Werhahn Beteiligungen GmbH, Neuss (Königstraße 1, 41460 Neuss). Die Gesel...
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Zweite Werhahn Beteiligungen GmbH, Neuss (Königstr. 1, 41460 Neuss). Nicht mehr ...
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Zweite Werhahn Beteiligungen GmbH, Neuss (Königstr. 1, 41460 Neuss). Nicht mehr ...
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Zweite Werhahn Beteiligungen GmbH, Neuss (Königstr. 1, 41460 Neuss). Die Gesells...
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Zweite Werhahn Beteiligungen GmbH, Neuss (Königstr. 1, 41460 Neuss). Die Gesells...
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Zweite Werhahn Beteiligungen GmbH, Neuss (Königstr. 1, 41460 Neuss). Die Abspalt...
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Veröffentlichung vom 08.12.2005 14:16:00
Zweite Werhahn Beteiligungen GmbH, Neuss (Königstr. 1, 41460 Neuss). Die Gesellschafterversammlung vom 15. November 2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 6.967.000,00 EUR auf 6.992.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung beschlossen. 6.992.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15. November 2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15. November 2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.November 2005 Teile des Vermögens der MBU VBV II GmbH & Co. KG mit Sitz in Norderfriedrichskoog (Amtsgericht Flensburg, HRA 1795 HU) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung aufdem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.