Veröffentlichungen vom Amtsgericht Siegen zum Aktenzeichen HRB 12601
Firma: EJOT Verwaltungs-AG
Sitz: Bad Berleburg
Veränderungen
HRB 12601: EJOT Verwaltungs-AG, Bad Berleburg, Im Herrengarten 1, 57319 Bad Berl...
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 12601: EJOT Verwaltungs-AG, Bad Berleburg, Im Herrengarten 1, 57319 Bad Berl...
Veränderungen
HRB 12601: EJOT Verwaltungs-AG, Bad Berleburg, Im Herrengarten 1, 57319 Bad Berl...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 18.03.2021 20:01:00
HRB 12601: EJOT Verwaltungs-AG, Bad Berleburg, Im Herrengarten 1, 57319 Bad Berleburg. Aktiengesellschaft. Satzung vom 08. Februar 2021. Geschäftsanschrift: Im Herrengarten 1, 57319 Bad Berleburg. Gegenstand: Der Erwerb von oder die Beteiligung an rechtlich selbstständigen Unternehmen bzw. vermögensverwaltenden Gesellschaften bzw. Beteiligungen hieran - einschließlich der Übernahme der Stellung als persönlich haftender Gesellschafter - sowie der Erwerb, die Verwaltung und Nutzung von sonstigen Vermögensgegenständen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Kocherscheidt, Christian Frank, Bad Berleburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der EJOT Deutschland Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Bad Berleburg (Amtsgericht Siegen - HRB 9974). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.