Veröffentlichungen vom Amtsgericht Paderborn zum Aktenzeichen HRB 12556
Firma: Schübeler Technologies GmbH
Sitz: Bad Lippspringe
Adresse: Schulze-Delitzsch-Weg 1, 33175 Bad Lippspringe
Löschungen
HRB 12556: Schübeler Technologies GmbH, Bad Lippspringe, Schulze-Delitzsch-Weg 1...
Veränderungen
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 08.09.2016 20:19:00
HRB 12556: Schübeler Technologies GmbH, Bad Lippspringe, Schulze-Delitzsch-Weg 1, 33175 Bad Lippspringe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Schulze-Delitzsch-Weg 1, 33175 Bad Lippspringe. Gegenstand: Entwicklung und Fertigung von Flugplattformen, Antrieben, Strömungsmaschinen sowie Leichtbaukomponenten für den stationären und mobilen Einsatz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schübeler, Daniel, Delbrück, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Schübeler - Composite, Inhaber Daniel Schübeler e.K. mit Sitz in Bad Lippspringe (Amtsgericht Paderborn HRA 6985 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 04.07.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.07.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Schübeler, Daniel aus Delbrück
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