Veröffentlichungen vom Amtsgericht Arnsberg zum Aktenzeichen HRB 12535
Firma: AVG ROSIER GmbH
Sitz: Menden
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HRB 12535: AVG ROSIER GmbH, Menden, Fröndenberger Straße 144, 58706 Menden. Prok...
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HRB 12535: AVG ROSIER GmbH, Menden, Fröndenberger Straße 144, 58706 Menden. Die ...
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Neueintragungen
Veröffentlichung vom 29.08.2018 20:00:00
HRB 12535: AVG ROSIER GmbH, Menden, Fröndenberger Straße 144, 58706 Menden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2018. Geschäftsanschrift: Fröndenberger Straße 144, 58706 Menden. Gegenstand: Vertrieb von Kraftfahrzeugen aller Art, insbesondere auch in der Vertriebsform eines Autohauses, Betrieb von Kfz-Werkstätten, Vermietung von Fahrzeugen aller Art, Betrieb von Tankstellen und Vermittlung von genehmigungsfreien Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugen sowie alle mit den vorbezeichneten Geschäftsgegenständen im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen und sonstigen Maßnahmen. Stammkapital: 2.900.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heinen, Marc, Iserlohn, *XX.XX.XXXX; Rosier, Heinrich, Menden, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der AVG ROSIER GmbH & Co. KG, Menden (Amtsgericht Arnsberg HRA 1608) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Heinen, Marc aus Iserlohn,
Rosier, Heinrich aus Menden