Veröffentlichungen vom Amtsgericht Gütersloh zum Aktenzeichen HRB 12490
Firma: Candy Sleep GmbH
Sitz: Rheda-Wiedenbrück
Adresse: Am Jägerheim 1 c, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 23.10.2021 20:00:00
HRB 12490: Candy Sleep GmbH, Rheda-Wiedenbrück, Am Jägerheim 1 c, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2021. Geschäftsanschrift: Am Jägerheim 1 c, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Gegenstand: Handel mit Möbeln, Einrichtungsgeenständen und Waren, insbesondere Polsterbetten und Schlafsofas aller Art, sowie deren Import und Export. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kemming, Markus, Münster, *XX.XX.XXXX; Kleinegesse, Jürgen, Gütersloh, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Sitzverlegung und Umwandlung im Wege des grenzüberschreitenden Formwechsels der Candy Sleep GmbH, Rechtsform: GmbH liechtensteinischen Rechts, Eschen/Liechtenstein (Amt für Justiz des Fürstentum Liechtenstein, Nr. FL-0002.609.943-9) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.07.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.