Veröffentlichungen vom Amtsgericht Arnsberg zum Aktenzeichen HRB 12236
Firma: Caritas Brilon für Gesundheit und Familien gGmbH
Sitz: Brilon
Veränderungen
HRB 12236: Caritas Brilon für Gesundheit und Familien gGmbH, Brilon, Scharfenber...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 09.01.2018 20:05:00
HRB 12236: Caritas Brilon für Gesundheit und Familien gGmbH, Brilon, Scharfenberger Straße 19, 59929 Brilon. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.11.2017. Geschäftsanschrift: Scharfenberger Straße 19, 59929 Brilon. Gegenstand: Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, des Wohlfahrtswesens, des Schutzes von Ehe und Familie, der Jugendhilfe und Erziehung und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, insbesondere durch die Trägerschaft, Betriebsführung und sonstige Führung von caritativen Diensten und Einrichtungen, insbesondere in den Bereichen des Kur- und Erholungswesens und der Familienhilfe, einschließlich der Einrichtungen für stationäre medizinische Leistungen zur Vorsorge und Rehabilitation für Mütter, Väter und ihre Kinder. Stammkapital: 27.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Eirund, Heinz-Georg, Brilon, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Caritas Kur- und Erholungsheime im Erzbistum Paderborn e. V. mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn VR 1388) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 06.11.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Eirund, Heinz-Georg aus Brilon