Veröffentlichungen vom Amtsgericht Arnsberg zum Aktenzeichen HRB 12125
Firma: Reesink GmbH
Sitz: Lippetal
Adresse: Lippborger Straße 28, 59510 Lippetal
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HRB 12125: Reesink GmbH, Lippetal, Lippborger Straße 28, 59510 Lippetal. Nicht m...
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HRB 12125: Reesink GmbH, Lippetal, Lippborger Straße 28, 59510 Lippetal. Bestell...
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HRB 12125: Reesink GmbH, Lippetal, Lippborger Straße 28, 59510 Lippetal. Nicht m...
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HRB 12125: Reesink GmbH, Lippetal, Lippborger Straße 26, 59510 Lippetal. Änderun...
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HRB 12125: Reesink GmbH, Lippetal, Lippborger Straße 26, 59510 Lippetal. Die Ges...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 19.09.2017 20:05:00
HRB 12125: Reesink GmbH, Lippetal, Lippborger Straße 26, 59510 Lippetal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2017. Geschäftsanschrift: Lippborger Straße 26, 59510 Lippetal. Geschäftsleitung der Tochtergesellschaften, Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie Handel, Import und Export von Technologien, Anlagen, Fahrzeugen und Ersatzteilen für die Industrie und Landwirtschaft, Materialumschlag sowie Planung, Durchführung von und Beteiligung an internationalen Studien-, Forschungs- und Wirtschaftsprojekten der Landwirtschaft und des landwirtschaftlichen Maschinenbaus, technische und wirtschaftlichen Beratung, Planung und Durchführung von internationalen Industrieprojekten. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Linnenbank, Gerwin, Anderlo / Niederlande, *XX.XX.XXXX; van der Scheer, Gerrit, Heerde / Niederlande, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Reesink GmbH & Co. KG, Lippetal (Amtsgericht Arnsberg, HRA 7724) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Linnenbank, Gerwin aus Anderlo / Niederlande,
van der Scheer, Gerrit aus Heerde / Niederlande