Veröffentlichungen vom Amtsgericht Steinfurt zum Aktenzeichen HRB 12106
Firma: Fundus Entwicklungsgesellschaft mbH
Sitz: Hürth
Adresse: Sellen 38, 48565 Steinfurt
Löschungen
HRB 12106: Fundus Entwicklungsgesellschaft mbH, Steinfurt, Sellen 38, 48565 Stei...
Veränderungen
HRB 12106: Fundus Entwicklungsgesellschaft mbH, Steinfurt, Sellen 38, 48565 Stei...
Berichtigungen
HRB 12106: Fundus Entwicklungsgesellschaft GmbH, Steinfurt, Sellen 38, 48565 Ste...
Veränderungen
HRB 12106: Fundus Entwicklungsgesellschaft GmbH, Steinfurt, Sellen 38, 48565 Ste...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 02.10.2018 20:02:00
HRB 12106: Fundus Entwicklungsgesellschaft GmbH, Steinfurt, Sellen 38, 48565 Steinfurt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.02.2017 Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2018 mit Änderung vom 26.09.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere die Änderungen der Firma, der Regelungen zur Vertretung der Gesellschaft und die Sitzverlegung von Hürth (bisher Amtsgericht Köln HRB 94910) nach Steinfurt. Ferner wurde das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung einer Aufnahme durch Abspaltung um EUR 2,00 auf EUR 25.002,00 erhöht. Geschäftsanschrift: Sellen 38, 48565 Steinfurt. Gegenstand: Die Verwaltung, die Entwicklung, die Projektierung sowie Vermietung und die Verpachtung von Immobilien, Grundstücken und Gewerbebauten sowie sonstiger Gewerbeanlagen und deren Erwerb und Verkauf für eigene Rechnung. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Bestellt als Geschäftsführer: Wollny, Joachim, Hürth, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat Vermögensteile ( Teilbetrieb ''Grundbesitz/Projekt Hannover'' ) der Fundus Entwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln HRB 90889) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 30.08.2018 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2018 übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Wollny, Joachim aus Hürth