Veröffentlichungen vom Amtsgericht Düsseldorf zum Aktenzeichen HRB 12023
Firma: Weight Watchers (Deutschland) Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz: Düsseldorf
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HRB 12023: WW (Deutschland) GmbH, Düsseldorf, Derendorfer Allee 33, 40476 Düssel...
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HRB 12023: Weight Watchers (Deutschland) Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ...
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Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 20.06.2017 20:00:00
HRB 12023: Weight Watchers (Deutschland) Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, Derendorfer Allee 33, 40476 Düsseldorf. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der WeightWatchers.de Limited (Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht) mit Sitz in Berkshire/UK (Gesellschafstregister von England & Wales, Nr. 0484032) mit der Weight Watches (Deutschland) GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 12023). eingereicht worden.Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist.An der Verschmelzung sind die WeightWatchers.de Limited mit Sitz in Millenium House, Lludlow Road, Maidenhead, Berkshire, SL6 2SL, UK, eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht, als übertragende Gesellschaft und die Weight Watchers (Deutschland) Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 12023, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, als übernehmende Gesellschaft beteiligt.Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Gesellschaftsregister von England & Wales unter der Nummer 04848032.Die übernehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 12023.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Weight Watchers (Deutschland) Gesellschaft mit beschränkter Haftung ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG iVm. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Weight Watchers (Deutschland) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Weight Watchers (Deutschland) Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach § 122a Abs. 2 iVm. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Weight Watchers (Deutschland) Gesellschaft mit beschränkter Haftung gem. § 122a Abs. 2 iVm. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Weight Watchers (Deutschland) Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter deren Geschäftsanschrift Derendorfer Allee 33, 40476 Düsseldorf, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Weight Watchers (Deutschland) Gesellschaft mit beschränkter Haftung gefordert werden muss. Gemäß Regelung 11 der englischen The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 kann jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) mit der Zielsetzung einer Zustimmungserklärung (approval of creditors) beim Obersten Gerichtshof von England und Wales (High Court of Justice of England and Wales) beantragen. Falls der Oberste Gerichtshof von England und Wales eine solche Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung der Gläubiger, die wertmäßig eine Mehrheit von 75% der Stimmrechte bei der Abstimmung vertreten. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderung im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt werden bei der Weight Watchers (Deutschland) Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Geschäftsanschrift: Derendorfer Allee 33, 40476 Düsseldorf, Deutschland, und bei der WeightWatchers.de Limited, Geschäftsanschrift: Millenium House, Lludlow Road, Maidenhead, Berkshire, SL6 2SL, UK.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.Veränderungen
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