Veröffentlichungen vom Amtsgericht Kleve zum Aktenzeichen HRB 11973
Firma: Susa Deutschland GmbH
Sitz: Kleve
Berichtigungen
HRB 11973: YoungCapital Deutschland Flex SE, Kleve, Riehler Straße 33, 50668 Köl...
Veränderungen
HRB 11973: YoungCapital Deutschland Flex SE, Kleve, Riehler Straße 33, 50668 Köl...
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HRB 11973: YoungCapital Deutschland Flex AG, Kleve, Riehler Straße 33, 50668 Köl...
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HRB 11973: YoungCapital Flex Deutschland GmbH, Kleve, Riehler Straße 33, 50668 K...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 15.05.2019 20:01:00
HRB 11973: YoungCapital Flex Deutschland GmbH, Kleve, Riehler Straße 33, 50668 Köln. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Aktiengesellschaft nach niederländischem Recht unter Firma YoungCapital International N.V. mit Sitz in Haarlemmermeer/Niederlande (Kamer van Koophandel Nr. 73580139) mit der YoungCapital Deutschland Flex AG i. Gr. nach deutschem Recht mit Sitz in Kleve (derzeit noch als Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma YoungCapital Flex Deutschland GmbH eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Kleve unter HRB 11973) eingereicht worden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen YoungCapital Deutschland Flex AG i. Gr. ergeben sich aus Art. 24 Abs. 1 SE-VO i.V.m § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen YoungCapital Deutschland Flex AG i. Gr. Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen YoungCapital Deutschland Flex AG i. Gr. als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen YoungCapital Deutschland Flex AG i. Gr. nach Art. 24 Abs. 1 SE-VO i.V.m § 22 Abs. 1 5. 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist (vgl. Art. 24 Abs. 1 SE-VO i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG). Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit bereits der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der YoungCapital Deutschland Flex AG i. Gr. unter deren Geschäftsanschrift: Riehler Straße 33, 50668 Köln, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden YoungCapital Deutschland Flex AG i. Gr. gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Im vorliegenden Fall sind die Gläubigerschutzvorschriften nach Art. 24 Abs. 1 SE-VO i.V.m § 8, 13 SEAG nicht anwendbar, da die aufnehmende YoungCapital Deutschland Flex AG i. Gr. ihren Sitz nicht außerhalb Deutschlands hat. Für die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der YoungCapital Deutschland Flex AG i. Gr. sind keine Angaben zu machen, da es bei den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften nur eine Alleinaktionärin und damit keine Minderheitsaktionäre gibt. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei YoungCapital Deutschland Flex AG i. Gr. unter deren Geschäftsanschrift: Riehler Straße 33, 50668 Köln.Berichtigungen
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