Veröffentlichungen vom Amtsgericht Coesfeld zum Aktenzeichen HRB 11965
Firma: SKM Stahl-u. Maschinenbau GmbH
Sitz: Vreden
Adresse: Otto-Hahn-Straße 12, 48691 Vreden
Löschungen
HRB 11965: SKM Stahl-u. Maschinenbau GmbH, Vreden, Otto-Hahn-Straße 12, 48691 Vr...
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HRB 11965: SKM Stahl-u. Maschinenbau GmbH, Vreden, Otto-Hahn-Straße 12, 48691 Vr...
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SKM Stahl-u. Maschinenbau GmbH, Vreden, Otto-Hahn-Straße 12, 48691 Vreden. Nicht...
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SKM Stahl-u. Maschinenbau GmbH, Vreden, Otto-Hahn-Straße 12, 48691 Vreden. Die G...
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SKM Stahl-u. Maschinenbau GmbH, Vreden, Otto-Hahn-Straße 12, 48691 Vreden. Die G...
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Veröffentlichung vom 29.09.2011 12:00:00
SKM - Schepers + Kühn Metallverarbeitung Verwaltungs GmbH, Vreden, Otto-Hahn-Straße 12, 48691 Vreden. Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz); § 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie § 4 (Stammkapital,-einlagen) und damit a. die Firmenänderung b. die Änderung des Unternehmensgegenstandes c. die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 5.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der SKM - Schepers + Kühn Metallverarbeitung KG in Vreden (Amtsgericht Coesfeld HRA 6414) beschlossen. SKM Stahl-u. Maschinenbau GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist der Metall-, Anlagen- und Maschinenbau und die Erstellung von Stahlkonstruktionen sowie Schweißtechniken und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen und dabei die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters zu übernehmen. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.09.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.09.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.09.2011 mit der SKM-Schepers+Kühn Metallverarbeitung KG mit Sitz in Vreden (Amtsgericht Coesfeld HRA 6414) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Veränderungen
SKM - Schepers + Kühn Metallverarbeitung Verwaltungs GmbH, Stadtlohn, Heideweg 9...
Neueintragungen
SKM - Schepers + Kühn Metallverarbeitung Verwaltungs GmbH, Stadtlohn, Heideweg 9...