Veröffentlichungen vom Amtsgericht Bochum zum Aktenzeichen HRB 11916
Firma: AMG Personal Management AG
Sitz: Münster
Löschungen
AMG Personal Management AG, Bochum, Untere Marktstraße 3, 44787 Bochum.Der Sitz ...
Veränderungen
AMG Personal Management AG, Bochum, Untere Marktstraße 3, 44787 Bochum.Zweignied...
Neueintragungen
Veröffentlichung vom 16.12.2008 12:00:00
AMG Personal Management AG, Bochum, Untere Marktstraße 3, 44787 Bochum.Aktiengesellschaft. Geschäftsanschrift: Untere Marktstraße 3, 44787 Bochum. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Niederlassung Mannheim, 68161 Mannheim. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist - die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlasssung, die gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung und alle damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen,- die Leistungserbringung im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen, - die Weiterqualifizierung, Umschulung und (Re-)Integration von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitssuchenden in das Arbeitsleben, - die Betreuung und Beratung von verbundenen und fremden Unternehmen, - die Vermietung und Überlassung von Grundbesitz und beweglichen Vermögensgegenständen sowie - das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Hermann, Theodor, Münster, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Schneider, Uwe, Laer, *XX.XX.XXXX; Tan, Alexander, Neusitz, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der AMG Personal Management GmbH, Bochum (AG Bochum HRB 6535) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Personen: Hermann, Theodor aus Münster,
Schneider, Uwe aus Laer,
Tan, Alexander aus Neusitz