Veröffentlichungen vom Amtsgericht Arnsberg zum Aktenzeichen HRB 11826
Firma: G&D GmbH
Sitz: Medebach
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HRB 11826: G&D GmbH, Medebach, c/o Colleg-StB, Kirchstr. 7, 59964 Medebach. Nach...
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HRB 11826: G&D GmbH, Medebach, c/o Colleg-StB, Kirchstr. 7, 59964 Medebach. Nich...
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HRB 11826: G&D GmbH, Medebach, c/o Colleg-StB, Kirchstr. 7, 59964 Medebach. Die ...
Vorgänge ohne Eintragung
Veröffentlichung vom 12.07.2017 20:02:00
HRB 11826: G&D GmbH, Medebach, c/o Colleg-StB, Kirchstr. 7, 59964 Medebach. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplanes über die geplante Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht unter Firma G&D Recreatie B.V. mit Sitz in Gameren/Niederlande (Kamer van Koophandel Nr. 53938127) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma G&D GmbH mit Sitz in Medebach (Amtsgericht Arnsberg HRB 11826) eingereicht worden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen G&D GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten G&D GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der G&D GmbH nach § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der G&D GmbH gern. § 122 a Abs. 2 i.V.rn. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihren Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Hinsichtlich des Anspruches der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sog. obligatorischen Anspruches verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der G&D GmbH unter deren Geschäftsanschrift Kirchstraße 7, 59964 Medebach. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrundeliegenden Forderung erforderlich, sodass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens 6 Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der G&D GmbH gefordert werden muss.Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei der G&D GmbH unter deren Geschäftsanschrift Kirchstraße 7, 59964 Medebach.Neueintragungen
HRB 11826: G&D GmbH, Medebach, c/o Colleg-StB, Kirchstr. 7, 59964 Medebach. Gese...